Was ist E-Government
Der Begriff "E-Government" (electronic Government) steht heute als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung.
Auf EU-Ebene wird E-Government als "Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten" definiert, "um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern."
Nach diesen sehr weit gefassten Begriffsbestimmungen sind auch die innerstaatlichen Aktivitäten im Bereich E-Government ausgerichtet - ein breites Betätigungsfeld also für die (Neu-)Gestaltung des Leistungsportfolios der Verwaltung.
Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besonders das Internet hat zu einem qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Amt und Bürgern beigetragen. Heute wird bereits eine Vielzahl an Informationen im Web angeboten. Die öffentliche Verwaltung geht schrittweise dazu über, alle Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online anzubieten. Formulare brauchen in Zukunft nicht mehr heruntergeladen zu werden, sondern können gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und abgesendet werden. Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke müssen nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden. Sofern gewünscht, kann die Zustellung elektronisch erfolgen.
Die elektronische Abwicklung von Amtswegen bringt nicht nur für die BürgerInnen Veränderungen. Auch innerhalb der Verwaltung ist eine Reorganisation von Arbeitsabläufen und Kommunikationswegen erforderlich. Von den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung wird dabei eine hohe Flexibilität im Umgang mit den neuen Technologien verlangt.
Was sind Online Verfahren?
So genannte "Online Verfahren" ermöglichen den Bürgerinnen, Bürgern und der Wirtschaft bestimmte Amtswege teilweise oder zur Gänze elektronisch durchzuführen. Beispielsweise kann man verschiedene Amtswege von zu Hause aus übers Internet vorbereiten. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, Informations- und Datensicherheit sicherzustellen.
Dieser Anspruch wurde bisher mit einem personenbezogenen Registrierungsvorgang erfüllt. Dazu wurden eine personenbezogene Benutzerkennung (User Identifier - UID) und ein ebensolches Passwort (PW), zur Identifizierung der Nutzer vergeben. Dies ist zwar als großer Fortschritt zu sehen, der aber durch die Vielzahl an erforderlichen und der ständig größer werdenden Anzahl an Passwörtern und Identifizierungscodes erheblich getrübt wird. Abgesehen davon, dass man sich die Benutzerkennungen (UID) und Passwörter (PW) merken muss, sind sie regelmäßig auch zu ändern, wenn man sicher sein will, dass die Informations- und Datensicherheit auf möglichst hohem Niveau erhalten bleibt. Trotzdem wird man nicht davor gefeit sein, dass Passwort und Kennung nicht doch einmal irgendwie ausgespäht werden könnten.
Die elektronische Signatur
Sie schafft Abhilfe und bietet Informations- und Datensicherheit auf höchstem Niveau. Mit der elektronischen Signatur werden die vielen Benutzerkennungen und Passwörter, die wir alle bereits zu verwalten haben, der Vergangenheit angehören. Mit dem Wegfall, diese persönlichen Kennungen ständig administrieren zu müssen, wird die Abwicklung von elektronischen Behördenverfahren für jeden von uns erheblich erleichtert. Die Verwendung der elektronischen Signatur trägt weiters erheblich zur Sicherung des vorgeschriebenen Datenschutzes bei.
Der Vorteil für Anbringer, personenbezogen identifiziert an die Behörde heranzutreten, liegt in erster Linie in der einfacheren und bequemeren Durchführung des Anbringens. Darüber hinaus hat man durch die elektronische Signatur gleichzeitig die Gewissheit, dass Personen ohne Berechtigung der Zugriff zu den Daten beziehungsweise Verfahren nicht erlaubt ist. Die elektronische Signatur kann nur durch die Eingabe der PIN (Persönliche Identifizierungsnummer) ausgelöst werden. Gleichzeitig ist die PIN-Auslöse für die Behörde die Bestätigung, dass es sich tatsächlich um dieselbe Person handelt, die mit der Behörde elektronisch Kontakt aufgenommen hat.
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit werden von der öffentlichen Verwaltung sehr ernst genommen. Zur Erledigung von Anbringen auf elektronischem Weg ist die elektronische Signatur vorgesehen. Diese ist auf einer Chipkarte enthalten. Wenn diese Karte bestimmte Anforderungen erfüllt, wird sie allgemein als "Bürgerkarte" bezeichnet. Auf der Bürgerkarte sind Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Stammzahl abgelegt. Die Stammzahl ist eine Ableitung aus der ZMR-Zahl (das ist die Zahl des Zentralen Melderegisters, in das Bürger mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich eingetragen sind). Von der Stammzahl darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr auf die ZMR-Zahl geschlossen werden können. Sie ist Ausgangsbasis für die Errechnung weiterer den Datenschutz gewährleistenden Kennzahlen, die nach Verwaltungsbereichen getrennt sind, nämlich den bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK). Aufgrund dieses Systems der verschiedenen Kennungen ist der Datenschutz für Bürger gewährleistet.
Was bietet Ihnen E-Government?
Weitere Informationen zu E-Government finden Sie unter nachstehenden Links:
Help gv - Der digitale Wegweiser durch österreichische Behörden, Ämter und Institutionen
Weiterführende Inhalte
Das "E-Government ABC" fasst die wichtigsten Komponenten des österreichischen E-Governments übersichtlich zusammen und vermittelt einen Überblick über die bisherigen Entwicklungen.