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Gebühren

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Bauabgabe

Gemäß § 15 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr 59/1995, ist anläßlich der Erteilung der Baubewilligung oder Genehmigung der Baufreistellung dem Bauwerber von der Abgabenbehörde eine Bauabgabe vorzuschreiben. Bei Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe entsprechend der neugewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen. Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je m² und der Bruttogeschoßfläche. Dabei ist das Erdgeschoß zur Gänze, die übrigen Geschoße (Tiefgarage, Keller, Obergeschoße, Dachgeschoße und dergleichen) zur Hälfte zu berechnen.
Der Einheitssatz beträgt Euro 11,40 pro m².

Zweitwohnsitzabgabe / Wohnungsleerstandsabgabe

Nutzfläche / Jahrestarife
€ 10,00 pro m²

Grundsteuer

Grundsteuer A:
für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften:
500 v.H. (= 500 %) des vom Finanzamt festgesetzen Meßbetrages.

Grundsteuer B:
für alle anderen Liegenschaften:
500 v.H. (= 500 %) des vom Finanzamt festgesetzten Meßbetrages.

Kanalbeitrag (Anschlußgebühr)

€ 35,73 pro m²

Kanalgebühren

Der Kanalbeitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Kanal nach Fläche des Hauses: € 1,485 pro m²
Kanal nach Wasserverbrauch: € 1,309 pro m³
(inkl. MWSt.)

Kanalgebühr pauschaliert:
Haushalte: € 2,519 pro m²
Gewerbetarif: € 3,245 pro m³
(inkl. MWSt.)

Nächtigungsabgabe

Die Nächtigungsabgabe setzt sich wie folgt zusammen:

Landes-Fremdenverkehrsabgabe 50%: 1,25 € (an Land Stmk.)
Landes-Fremdenverkehrsabgabe 50%: 1,25 € (an Tourismusverband)
Kurabgabe: 1,00 €
In Summe: 3,50 € pro Nächtigung

Wassergebühren

Wasserbezugsgebühr:
bis 120 m³: € 1,243  pro m³
ab  120 m³: € 1,969  pro m³
bei Pauschalierung (Eigenwasser, Mischwasser): € 1,10  pro m³
(inkl. MWSt.)

Zählermiete:
€ 42,90 pro Jahr
(inkl. MWSt.)

Wasserbereitstellung:
€ 149,60 pro Jahr
(inkl. MWSt.)

Wasserleitungsbeitrag (Anschlußgebühr)

Wasserleitungsbeitrag:
€ 17,90  pro m²
(exkl. MWSt.)