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Hausordnung

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Hausordnung


Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann kann ich auch nicht,
wenn ich muss.

Wer können soll,
muss auch wollen dürfen.
(Johannes Conrad, 1929-2005)


  1. Das Kind steht im Mittelpunkt!
  2. Wir respektieren einander und nehmen Rücksicht!
  3. Wir vermeiden Gewalt und achten das Eigentum anderer!
  4. Ein offenes, von Respekt und Vertrauen geprägtes Schulklima ist der Schlüssel zum Erfolg!
  5. Wir halten unsere Schule, den Schulweg und die Bushaltestelle sauber!

ORGANISATION-ABLAUF                                                 

  • Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Kinder werden um 7.45 Uhr in der Garderobe abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die gesetzliche Aufsichtspflicht der LehrerInnen. Die Gemeinde ermöglicht in ihrer Funktion als Schulerhalter die Öffnung des Schulgebäudes um 7.30 Uhr für jene Kinder, die bereits vor 7.45 Uhr am Schulgelände eintreffen. Die Garderobe dient als Aufenthaltsraum, es erfolgt aber keine Aufsicht seitens des Schulerhalters und auch nicht von Seiten der Schule.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich nach dem Unterricht im Schulgebäude aufhalten, werden nicht beaufsichtigt.
  • Das Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule vor Unterrichtsbeginn bekannt gegeben werden.
  • 10-min-Pausen werden in den Klassen verbracht oder als WC-Pause genutzt. Fenster werden zum Lüften gekippt.
  • Keine Schülerin/kein Schüler verbringt die unterrichtsfreie Zeit unbeaufsichtigt außerhalb der Klassen.
  • In der großen Pause gehen alle SchülerInnen (außer bei Regenwetter) in den Pausenhof – entsprechende Kleidung wird benötigt. Von November bis März werden die großen Pausen im Schulhaus verbracht. Die Pause am Freitag wird als Bewegungspause im Turnsaal bzw. als Ruhepause in der Bibliothek genutzt. Für die großen Pausen gibt es einen Aufsichtsplan, in den kleinen Pausen hält die unterrichtende Lehrerin/der unterrichtende Lehrer die Aufsicht.
  • Die Schule und der Schulhof dürfen während des Unterrichts oder in den Pausen nicht verlassen werden.
  • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie werden den SchülerInnen abgenommen und nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt, beziehungsweise im Wiederholungsfall den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben.
  • Handys, sofern sie überhaupt benötigt werden, werden in der Schule ausgeschaltet. Die Benutzung von Computerspielen oder etwaigen Spielkonsolen ist im Schulhaus nicht erlaubt.
  • Geld und Wertgegenstände trägt jede Schülerin/jeder Schüler bei sich. Die Garderobe ist kein geeigneter Aufbewahrungsort.
  • Für mitgebrachte Wertgegenstände und Handys übernimmt die Schule keine Haftung!
  • Im Turnunterricht ist das Tragen von Schmuck und Uhren nicht erlaubt. Bitte an diesen Tagen lieber zuhause lassen.
  • Am Nachmittag sind die Klassenräume zugesperrt. Vergessenes kann nicht geholt werden.

Ordnung und Sauberkeit

  • Im ganzen Schulhaus werden Hausschuhe getragen.
  • In der Garderobe werden die Schuhe ordentlich auf die dafür vorgesehenen Gitter gestellt und die Kleidungsstücke aufgehängt. Die Turnsachen bleiben im Turnsackerl in der Garderobe.
  • Beim Verlassen des Schulhauses werden die Patschen ordentlich zurück auf die Gitter gestellt.
  • Vor Unterrichtsbeginn räumt jede Schülerin/jeder Schüler die Sachen aus der Schultasche, die er im Unterricht benötigt, (Jause bleibt in der Schultasche! Milchgläser/Wasserbecher stehen nicht am Tisch!) , ordnet seinen Arbeitsplatz und bereitet Bücher, Hefte und Arbeitsmittel für die kommende Unterrichtsstunde vor.
  • Klassencomputer dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrerin/eines Lehrers benutzt werden.
  • Das Schulhaus und der Schulhof werden sauber gehalten und die Einrichtung geschont.
  • Hefte und Bücher sollen in gutem und sauberem Zustand bleiben. Beschädigt eine Schülerin/ein Schüler Einrichtungsgegenstände, Türen, Computer oder andere Gegenstände mutwillig oder grob fahrlässig, so hat diese/dieser die Reparaturkosten zu tragen oder Ersatzleistungen zu erbringen.
  • Toiletten sind kein Spielplatz. Besonders dort soll auf Sauberkeit geachtet werden. Es wird weder Papier noch Seife noch Wasser bzw. Desinfektionsmittel verschwendet.
  • Aus Gründen der Hygiene sind Kaugummis den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.

Sonstige Pflichten der Schülerinnen und Schüler

  • Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Klassen- und Schulgemeinschaft mitzuhelfen, die Aufgaben der österr. Schule zu erfüllen.
  • Der Unterricht (Unterrichtszeit, unverb. Übungen, Schulveranstaltungen, Projekttage etc. umfassend) muss regelmäßig besucht werden.
  • Es gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler, die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
  • Wenn das bisherige Verhalten einer Schülerin/eines Schülers eine Gefährdung ihrer/seiner eigenen Person bzw. anderer Personen darstellt, so kann die Schülerin/der Schüler von der Teilnahme an Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.

Wir halten zusammen:

  • Der Umgangston zwischen LehrerInnen und SchülerInnen bzw. unter SchülerInnen untereinander ist von Toleranz getragen. Lehrerinnen und Lehrer und auch UnterrichtsassistentInnen werden mit „Sie“ angesprochen.
  • Das Grüßen ist unverzichtbar.
  • Die Wörter „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“ gehören einfach dazu.

-       Wenn mich jemand provoziert oder ärgert, versuche ich wegzugehen oder wegzuhören.

-       Wenn es mir zu viel wird, sage ich „STOPP!“

Wenn andere „STOPP“ sagen, höre ich auf!

Ich kläre einen Streit mit Worten!

-       Das Eigentum anderer ist tabu!

-       SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten werden nicht nur von LehrerInnen, sondern auch von MitschülerInnen unterstützt!

-       Eltern unterstützen die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit! Veränderung von Familienverhältnissen (Heirat, Scheidung, ….), Änderung von Telefonnummern und Adressen sind der Schule unmittelbar mitzuteilen!

-       Autofahrerinnen und Autofahrer nehmen im Bereich der Schule Rücksicht auf die Kinder! Der Schulhof ist kein Halte- bzw. Parkplatz!

Am gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot! (01.07.2018)


Die Hausordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Volksschule Altaussee.

Sie wird nachweislich den Schülerinnen/Schülern und ihren Eltern zur Kenntnis gebracht.