Die Hausordnung der VS Altaussee wird mit September 2020 wie folgt abgeändert.
( Aktualisierung gültig ab 15.02.2021)
Damit tritt die Aktualisierung vom 25.01.2021 außer Kraft.
Die Gültigkeit der Aktualisierung kann bei Bedarf widerrufen werden.
Dann tritt die vorhergehende Hausordnung der VS Altaussee in Kraft.
Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen:
Ab 15. Februar 2021 wird die Schule wieder im Präsenzunterricht geführt.
Alle bisherigen Hygienevorkehrungen bleiben aufrecht.
Lehrpersonen haben FFP2-Masken zu tragen. Diese Pflicht entfällt, wenn alle sieben Tage das negative Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines PCR-Tests vorgewiesen wird. Das Ergebnis ist der Schulleitung vorzulegen. Schwangere sind von der FFP 2-Masken-Pflicht ausgenommen.
Für SchülerInnen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
Die Schulleiterin oder von dieser ermächtigte Lehrpersonen können jedoch das Tragen eines MNS-Schutzes während der Unterrichtsstunden anordnen, wenn der Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen erfolgt.
Der MNS-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden.
Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern.
Für Lehrpersonen zählt das Tragen des MNS zu den Dienstpflichten.
Es kann jedoch temporär davon Abstand genommen werden, wenn durch das Tragen ein Unterricht unmöglich gemacht wird. Die Lehrerinnen werden zu einem wöchentlichen Antigentest angehalten – sollten dazu die eingerichteten Teststraßen nutzen!
Jene SchülerInnen, die vor Ort am Unterricht teilnehmen möchten, sind verpflichtet, einen Antigen-Selbstest in der Schule durchzuführen.
Diese finden jeweils montags und mittwochs in der ersten Unterrichtseinheit unter Aufsicht der Klassenlehrerin statt. Eine Erlaubnis durch die Erziehungsberechtigten muss gegeben sein. Wenn Eltern es möchten, dann können sie am Beginn des Schultages den Test gemeinsam mit dem Kind an der Schule durchführen. Eine geeignete „Teststation“ wird im Zimmer der Schulärztin eingerichtet. Lehrerinnen, die Selbstestungen durch Anweisungen unterstützen, sind zum Einhalten der vorgegebenen Hygienemaßnahmen verpflichtet – Tragen von FFP2 – Masken und Einmalhandschuhe zum Austeilen der Testflüssigkeit sind eine Voraussetzung.
Eltern, die zur Testung mit an die Schule kommen, müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen, den Kontakt zu den anderen SchülerInnen meiden und direkt nach der Testung das Schulhaus wieder verlassen. Ein Abwarten des Ergebnisses ist nicht nötig.
Sollte sich bei einem Kind ein positives Testergebnis zeigen, dann wird es separiert, beaufsichtigt und die Eltern werden umgehend verständigt, das Kind abzuholen. Auf die Wahrung der Privatsphäre und die Einhaltung des Datenschutzes ist in jedem Fall von der Klassenlehrerin zu achten!
Diese finden nicht statt.
Personen, die gesundheitliche, physische und psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen am Schulstandort erbringen, dürfen die Schule weiterhin betreten.
Der Verkauf durch den Schulbäcker ist möglich.
Alle SchülerInnen werden ab 15.2.2021 wieder in Präsenz unterrichtet, vorausgesetzt sie weisen einen negativen Antigen-Selbsttest vor. Wenn keine Einverständniserklärung zur Selbsttestung vorliegt, dann bleibt das Kind im ortsungebundenen Unterricht – die Klassenlehrerin stellt zur Unterstützung für den Heimunterricht bis auf Weiteres Aufgabenpakete zur Verfügung.
Zwischen den Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten können (virtuelle) Sprechstunden stattfinden, in denen die Lehrziele und Unterrichtsinhalte besprochen werden. In dringenden Fällen können Termine vereinbart werden!
Unterricht in Bewegung und Sport findet nur im Freien statt.
Unterricht in Musik und verwandten Gegenständen findet nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten in größeren Räumen statt. Ein enganliegender MNS ist zu tragen. Klassenübergreifender Unterricht ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Werkunterricht findet in Form von Distance-Learning statt.
*Die Garderobe wird um 7.30 Uhr geöffnet. Die SchülerInnen, die die Lernbetreuung in Anspruch nehmen, gehen nach dem Umziehen gleich in ihre Klassenräume.
*Unmittelbar nach Betreten des Klassenraumes werden die Hände gewaschen. Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Beim Husten oder Niesen werden Mund und Nase mit dem gebeugten Ellenbogen oder einem Taschentuch bedeckt.
Im Klassenzimmer kann der MNS abgenommen werden.
Jede Schülerin, jeder Schüler hat einen zugewiesenen Arbeitsplatz in seinem Klassenraum.
(Von einem Tausch der Plätze ist abzusehen!)
*Ein Abstand ist einzuhalten.
*Es gibt keine Schulmilchlieferung bis auf weiteres.
*Die Klassenräume werden im Abstand von 20 min gelüftet! Kinder können ihre Jacken in die Klassenräume mitnehmen, um sie bei Bedarf anzuziehen.
*Gemeinsames Verwenden von Gegenständen sollte vermieden werden.
*Die gründliche Reinigung aller Räumlichkeiten, in denen sich SchülerInnen und Pädagoginnen aufhalten, ist mindestens einmal täglich durchzuführen.
Die Desinfektion von Flächen oder Gegenständen, die von besonders vielen Personen beansprucht werden, hat mehrmals täglich zu erfolgen.
*Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen finden bis auf Widerruf nicht statt!
Bei Krankheitssymptomen ist das Schulhaus nicht zu betreten!
(Alle in der Ergänzung der Hausordnung angeführten Punkte haben auch in den Verhaltensvereinbarungen der VS Altaussee bis auf Widerruf Gültigkeit!)
Diese Ergänzung wurde den Eltern zur Kenntnis gebracht und auf der Homepage der Schule publiziert!
Für die Schulleitung
Die Hausordnung der VS Altaussee wird mit September 2020 wie folgt abgeändert.
( Aktualisierung gültig ab 25.1. 2021)
Die Gültigkeit der Aktualisierung kann bei Bedarf widerrufen werden.
Dann tritt die vorhergehende Hausordnung der VS Altaussee in Kraft.
Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen:
Lehrpersonen haben FFP2-Masken zu tragen. Diese Pflicht entfällt, wenn alle sieben Tage das negative Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines PCR-Tests vorgewiesen wird. Das Ergebnis ist der Schulleitung vorzulegen. Schwangere sind von der FFP 2-Masken-Pflicht ausgenommen.
Für SchülerInnen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
Die Schulleiterin oder von dieser ermächtigte Lehrpersonen können jedoch das Tragen eines MNS-Schutzes während der Unterrichtsstunden anordnen, wenn der Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen erfolgt.
Der MNS-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden.
Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern.
Für Lehrpersonen zählt das Tragen des MNS zu den Dienstpflichten.
Es kann jedoch temporär davon Abstand genommen werden, wenn durch das Tragen ein Unterricht unmöglich gemacht wird.
Zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos werden in Kombination mit den bereits gültigen Hygienemaßnahmen regelmäßige, freiwillige und kostenlose Antigen-Selbsttests in einem Rhythmus von mind. Einmal pro Woche angeboten.
Die Kinder führen den Antigen-Selbsttest mit Unterstützung der Eltern zu Hause durch.
Diese finden nicht statt.
Personen, die gesundheitliche, physische und psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen am Schulstandort erbringen, dürfen die Schule weiterhin betreten.
Der Verkauf durch den Schulbäcker ist möglich.
Dieser erfolgt bis einschließlich 5.2.2021 in ortsungebundener Form. Die Unterrichtsinhalte können in digitaler Form, aber auch in Form von Arbeitsmaterialien vermittelt werden. Das liegt im Ermessen der Klassenlehrerin.
Schüler und Schülerinnen,
die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zu Hause keinen
geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT-Geräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können,
werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt. SchülerInnen können auch nach Ermessen der Schulleiterin in die Schule zurückgeholt werden.
Zwischen den Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten können (virtuelle) Sprechstunden stattfinden, in denen die Lehrziele und Unterrichtsinhalte besprochen werden. In dringenden Fällen können Termine vereinbart werden!
Unterricht in Bewegung und Sport findet nur im Freien statt.
Unterricht in Musik und verwandten Gegenständen findet nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten in größeren Räumen statt. Ein enganliegender MNS ist zu tragen. Klassenübergreifender Unterricht ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Werkunterricht findet in Form von Distance-Learning statt.
*Die Garderobe wird um 7.30 Uhr geöffnet. Die SchülerInnen, die die Lernbetreuung in Anspruch nehmen, gehen nach dem Umziehen gleich in ihre Klassenräume.
*Unmittelbar nach Betreten des Klassenraumes werden die Hände gewaschen. Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Beim Husten oder Niesen werden Mund und Nase mit dem gebeugten Ellenbogen oder einem Taschentuch bedeckt.
Im Klassenzimmer kann der MNS abgenommen werden.
Jede Schülerin, jeder Schüler hat einen zugewiesenen Arbeitsplatz in seinem Klassenraum.
(Von einem Tausch der Plätze ist abzusehen!)
*Ein Abstand ist einzuhalten.
*Es gibt keine Schulmilchlieferung bis auf weiteres.
*Die Klassenräume werden im Abstand von 20 min gelüftet! Kinder können ihre Jacken in die Klassenräume mitnehmen, um sie bei Bedarf anzuziehen.
*Gemeinsames Verwenden von Gegenständen sollte vermieden werden.
*Die gründliche Reinigung aller Räumlichkeiten, in denen sich SchülerInnen und Pädagoginnen aufhalten, ist mindestens einmal täglich durchzuführen.
Die Desinfektion von Flächen oder Gegenständen, die von besonders vielen Personen beansprucht werden, hat mehrmals täglich zu erfolgen.
*Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen finden bis auf Widerruf nicht statt!
Bei Krankheitssymptomen ist das Schulhaus nicht zu betreten!
(Alle in der Ergänzung der Hausordnung angeführten Punkte haben auch in den Verhaltensvereinbarungen der VS Altaussee bis auf Widerruf Gültigkeit!)
Diese Ergänzung wurde den Eltern zur Kenntnis gebracht und auf der Homepage der Schule publiziert!
Für die Schulleitung
Freiwillige Radfahrprüfung
Bereits im Herbst konnte heuer in der 4. Schulstufe die freiwillige Radfahrprüfung durchgeführt werden. Die Prüfung bestand aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Dabei lernten die Kinder die richtige Ausrüstung eines Fahrrads kennen. Außerdem wissen sie nun über die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr Bescheid. Vielen Dank an Herrn Ritzinger und Herrn Otter von der Polizeidienststelle Bad Aussee für die genaue Vorbereitung und Durchführung. Die Kinder freuen sich sehr über die bestandene Prüfung und ihren Radführerschein!
Herzlichen Dank an Bürgermeister Gerald Loitzl, der den Kindern als Belohnung ein Eis spendierte. Ein großes Dankeschön an Jürgen Leitner von der Grimmingtherme für die Spende der Freikarten!
Hallo Auto!
Am Dienstag, den 22.09.2020 wurde mit den Kindern der 3. und 4. Schulstufe die Verkehrssicherheitsaktion "Hallo Auto" durchgeführt. Der Anhalteweg eines Fahrzeuges wurde den Kindern duch eigenes Erleben nahegebracht. Beim Stehenbleiben auf optisches Signal hin, machten sie die Erfahrung, dass sie zum Reagieren Zeit brauchen und in dieser Zeit noch einen Weg - den Reaktionsweg - zurücklegen. So wurde den Kindern deutlich gemacht, dass der Anhalteweg viel länger ist, als der von ihnen geschätzte Haltepunkt.
Herzlichen Dank an den ÖAMTC und MIchael Ritzinger von der Polizei für diese interessante und lehrreiche Schulstunde. VIelen Dank auch an die Gemeinde Altaussee für das Absperren des Parkplatzes.
Verkehrserziehung
Einen tollen Vormittag zu Thema Verkehrserziehung erlebten die Kinder der ersten und zweiten Schulstufe mit dem Polizisten Michael Ritzinger. Dabei wurden richtiges Verhalten am Schulweg und das Überqueren der Straße genau besprochen und auch gleich praktisch durchgeführt. Auch Gefahren beim Busfahren waren ein Thema. Die Kinder durften sogar den Linienbus kennenlernen und richtiges Ein- und Aussteigen üben. Zum Abschluss gab es für jedes Kind ein kleines Geschenk und Infomaterial für die Eltern.
Vielen Dank an Herrn Ritzinger für diesen spannenden und lehrreichen Vormittag!
Wandertag rund um den See
Gleich in der ersten Schulwoche wanderten die 1. und 2. Schulstufe rund um den See. Nach anfänglichem Nebel setzte sich schließlich die Sonne durch und wir verbrachten einen sehr schönen Vormittag. Die Pause in der Seewiese mit Jause und Spielen haben sich die Kinder wirklich verdient! Als besondere Überraschung gab es für jedes Kind ein EIs.
Vielen Dank an Paul König vom Jagdhaus Seewiese für diese nette Aufmerksamkeit!
HERZLICH WILLKOMMEN im Schuljahr 2020/21!!!