Amtssignatur Gemeinde Altaussee
Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienstelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt.
Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Bildmarke
Die Gemeinde Altaussee verwendet in seiner Amtssignatur folgende Bildmarke:
GesicherteVeröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 E-GovG
Darstellung der Amtssignatur
Die Gemeinde Altaussee verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:
Prüfung der Amtssignatur
Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
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Gemeinde Altaussee
Fischerndorf 61
A-8992 Altaussee
Tel: +43 3622 71600
Fax: +43 3622 71600 - 10
E-Mail: gemeinde@altaussee.at